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Knut - haben wir es nicht geahnt ????
P ressemitteilung vom Dienstag, 10. Juli 2007KNUT
wird tierschutzwidrig eingepfercht Qualvoller
Leidensweg von Eisbärenhandaufzuchten wird ab heute deutlich Nürtingen.
Tierrechtler Frank Albrecht, der mehrmals auf das Desaster von
Handaufzuchten aufmerksam machte, hält Knut´s zu zeitige
Abnabelsituation für riskant und seine Unterbringung für
tierschutzwidrig. Albrecht
meint, diese plötzliche und für Knut schockartige Abnabelung sei,
betrachtet man Handaufzuchten
in der Zooliteratur, viel zu zeitig und führe somit eher zu psychischen
Störungen und zu erheblichen Gesundheitsrisiken (z.B. Gewichtsverlust).
Eine Rostocker Handaufzucht war 1990 älter als Knut und zeigte dennoch
erhebliche Probleme beim Verkraften seiner Schocktrennung. Knut ist, für
alle sicht- und hörbar (erst 7 Monate alt) mit seiner Schocksituation
scheinbar schon jetzt total überfordert. „Nach
der Trennung von der Pflegemutter stellten sich leider Verhaltensstörungen
ein, die nun die Haltung des Jährlings belasten. Das Fixiertsein
auf die Besucher, verbunden mit annhaltendem Schreien, ist für die
Junge Bärin ein Problem geworden, dass sich auch auf die weitere
Gewichtsentwicklung auswirkte.“
(Zoo Rostock/ Jahresbericht 1990)“ „Knut´s
Schreie nach seiner „Ersatzmutter“ und sein dauerhaftes unruhiges
Hin- und Herlaufen sind klare Anzeichen für extremen psychischen
Stress. Knut leidet unter seiner qualvollen Notlage der frühzeitigen
Trennung“, so Albrecht kritisch über Knuts aktuelle Situation. Albrecht
bezeichnet die Äußerung von Kurator Klöß, „Knut schreie wie ein
Kind, das zum ersten Mal allein im Kindergarten ist“, zudem als
absolute Menschenverdummung, eine Verhöhnung und eine bewusste
Verleugnung von natürlichen angeborenen Eisbärenverhaltensmustern, um
das qualvolle Desaster von Handaufzuchten weiterhin zu vertuschen und
den absoluten Irrweg zu beschönigen. Albrecht
hierzu: „Kinder gehen mit 3 Jahren das erste Mal in den Kindergarten
und nicht mit 7 Monaten. Knut müsse noch ganz klar als Baby eingestuft
werden, welche in Freiheit sogar noch mit 1 ¾
Jahren bei der Mutter Milch trinken. Körpergröße hat hier
nichts mit psychischen Bedürfnissen zu tun. Eine solche frühzeitige
Trennung mit Gewalt führe ganz klar zu psychische Störungen (ähnlich
Kasper-Hauser-Syndrom, Psychischer Hospitalismus).“
Albrecht
kritisiert zudem, dass Knuts „neues“ Gehege nicht den Ansprüchen
des Tierschutzes entspreche. So fordert das Gutachten zur „Haltung von
Säugetieren“ für 1-2 Eisbären ein Außengehege (Landteil) in der
Mindestgröße von 200 qm und zusätzlich ein Badebecken in der
Mindestgröße von 60 qm. Knut´s Lauffläche beträgt jedoch nur zirka
60 qm und das Badebecken 126 qm. Auch stimme das Verhältnis
zwischen Wasser und Landteil nicht mit den EEP Richtlinien überein. So
soll das Verhältnis von Wasserfläche zu Landfläche 1:3 nicht überschreiten.
Albrecht
fordert nun einen etwas längeren Verbleib des Tierpflegers bei Knut und
eine ausreichende Absperrung zum Fernhalten der lärmenden Besucher
(Stressminderung). Zudem fordert er den Zoo auf, für Knut schnellstmöglich
ein Gehege zu schaffen das den Anforderungen entspricht. Albrecht überlege
sich, mit einer Anzeige, Druck auf den Zoo auszuüben, falls dieser
nicht sofort einlenke und die Anforderungen an Gehegegröße, des eh
schon lächerlichen Gutachtens, einhalte. „Eine
Ethik, die nur mit unserem Verhältnis zu anderen Menschen zu tun hat,
ist unvollständig“ Dr.
Albert Schweizer Nichtmenschliche
Tiere, hier so genannte „Zoo-Tiere“, haben, wie wir Menschen auch,
ein Interesse daran zu leben. Frei und selbst bestimmend. Daher haben
sie, wie wir auch, dass Recht auf Leben. In Freiheit und
Selbstbestimmung. Frank
Albrecht (Tierrechtler/
Fachgebiete Zoo and Circus)
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