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Von
Zuständigkeiten und Verantwortungen … Es passiert ja oft, dass
wir mit Dingen im Bereich des Tierschutzes konfrontiert werden, die kurios
und manchmal ziemlich bizarr sind. So hatten wir schon eine
Entenfamilie auf dem Hochhausdach, einen hinter einem Heizkörper
eingeklemmten Igel, sowie in Kamine gefallene Vögel. Was sich im Moment in der
Karlsruher Nordwest-Stadt abspielt, ist aber der absolute Höhepunkt:
Der Anruf kam sonntags und
ich staunte nicht schlecht . In den Garten eines Einfamilienhauses hatte
sich ein junger Rehbock verirrt, der sich dort an den Reben gütlich tat
und keinerlei Anstalten machte, wieder abzuwandern. So verbrachte er schon
mehrere Tage in dem – für ihn wohl attraktiven Garten – und auch die
Hoffnung, er könnte über Nacht wieder verschwinden, erwies sich als
Trugschluß. Die erschwerende Tatsache
bei dem Standort des Rehbockes ist, dass er nur einen einzigen Ausweg aus
dem Grundstück hat, nämlich durch die Toreinfahrt, die dann aber genau
auf die Straße führt. Auch in der Nacht
von Sonntag auf Montag, hoffte ich vergebens , dass es den Rehbock wieder
zu seinen Artgenossen in den Wald ziehen könnte. Also nahm ich die
Angelegenheit am Montagmorgen dann in Angriff. Mein
erstes Ziel war der Naturschutzbund, was ich naheliegend fand. Allerdings
wurde mir dort gesagt, dass
man nur eine Auffang – und Pflegestation unterhalten würde. Die
Zuständigkeit läge im Bereich der Polizei, da es sich um ein ( der Atem
stockte mir ) Nächstes
Ziel war der Karlsruhe Zoo, wo man zwar mitfühlend war, allerdings dann
aber auch nichts unternehmen wollte, da es sich bei der Nordweststadt
nicht um den Zuständigkeitsbereich des Zoos ( warum auch immer ) handelt. Dort
gab man den Rat, man sollte den Zaun in einer Ecke herunterdrücken, damit
das Reh heraus kommen kann. Das
würde ihm allerdings aber nichts nützen, da es dann im nächsten
umfriedeten Grundstück landen würde. Danach
versuchte ich mein Glück bei der Feuerwehr, und BINGO , es wurde Hilfe
zugesagt. Allerdings
bräuchte man für einen Einsatz, den dazugehörigen Auftrag von der
Polizei. Mein
Anruf bei der Polizei ergab, dass man die Sachlage kannte, dass aber der
zuständige Jagdpächter zuständig sei. Dieser sei der Meinung, dass das
Reh irgendwann wieder alleine aus dem Garten abwandern würde. Da
das Reh ja im Moment keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen würde,
wäre somit ja auch keine Gefahr im Verzug, und deshalb würde man den
Auftrag nicht geben, die Feuerwehr zur Bergung des Tieres anzufordern. Bei
all den Versuchen die ich unternommen habe, hatte ich immer so ein
leichtes Kribbeln im Hinterkopf, dass irgendeiner mal auf die Idee kommen
könnte zu sagen, dass der Abschuss des Tieres wohl die einfachste und
beste Lösung sei. Zu
meiner Erleichterung blieb diese schlimmste Variante der Bergung des
Tieres außen vor, da ein Schusswaffengebrauch im Wohngebiet nicht so ohne
weiteres vertretbar ist, eben auch nur wenn Gefahr im Verzug …. usw.
usw. Der
letzte Versuch war dann der Tierarzt, von dem ich weiß, dass er ein Betäubungsgewehr
hat, das u. Umständen zum Einsatz kommen kann. Der
Tierarzt fühlte sich aber auch nicht zuständig, da der Jagdpächter zuständig
sei, und alles was an diesem vorbei ginge, den Tatbestand der „ Wilderei
„ beinhalten würde. Der
nette Polizist im Revier Mühlburg hatte aber dann irgendwann mal
herausgefunden, dass als letzte Zuständigkeit die Entscheidungsgewalt bei
der Polizeibehörde zu liegen hätte. Den mir dort genannten Herrn B.
wollte ich aber nicht anrufen, da er bei einer ähnlichen Angelegenheit
bei der es um einen Hund ging, den Schusswaffengebrauch dem Betäubungsgewehr
vorgezogen hat, und die Tatsache, dass es sich dort ebenfalls um ein „
Wohngebiet „ gehandelt
hat, hat ihn damals nicht interessiert. Der
mir ebenfalls genannte Herr G. von der Jagdaufsichtsbehörde möchte auch
abwarten, bis das Reh von selbst aus der Ausfahrt läuft. Nur,
wo soll es denn dann hin ? Ein wenig in der Nordweststadt herumspazieren ? Ich
meine, dass in diesem Fall
die Verantwortung von Einem zum Anderen geschoben wird und keiner so
richtig was machen will. Heute
Morgen hat dann ein anderer Polizist den Besitzern des Hauses mit dem „
reh-freundlichen „ Garten
geraten, dass sie – falls sie das Reh nicht weiter in ihrem Garten haben
wollen – des nachts versuchen sollen, es herauszuscheuchen. Gute
Idee , oder ? Ich
möchte dann nicht der Autofahrer sein, dem dieses arme Tier dann ,
vermutlich völlig in Panik, vor die Räder läuft. Aber
vielleicht wäre das dann ja auch ein Fall für Gefahr im Verzug ? Und
dann würde wieder die Schusswaffe zum Einsatz kommen. Das
wollen weder die Beteiligten „ Rehbesitzer „ wider willen, noch ich,
noch der Naturschutzbund, noch der nette Herr vom Karlsruher Zoo, noch der
noch nettere Polizist, noch die so hilfsbereite Feuerwehr, noch der Jagdpächter -
aber – vorsicht RISIKO !!!!! vielleicht
ein Herr B. von der Polizeibehörde ? Dann
darf das Reh eben noch bleiben und die Angelegenheit wird vertagt. Auf
wann ? Bis es vielleicht nichts mehr zu essen hat, oder evtl. doch
vielleicht einmal nachts verschwindet. Ich
steh im Moment kopfschüttelnd vor diesem Problem und hoffe, dass
vielleicht einem von Ihnen – liebe Leser – die rettende Idee kommt. Sind
wir in unserem Staat tatsächlich darauf angewiesen, dass jemand
Zivilkourage Marion
Noss
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